Wachstumschancengesetz: Neuregelungen, die nicht umgesetzt werden

Am 21.2.2024 hat der Vermittlungsausschuss über das Wachstumschancengesetz beraten und einen neuen Entwurf mit zahlreichen Änderungen zur Abstimmung an den Bundestag weitergeleitet. Der Bundestag hat diesem Entwurf zugestimmt (BT-Drucksache 20/10410). 

Aber! Damit das deutlich reduzierte Wachstumschancengesetz in Kraft treten kann, muss der Bundesrat am 22.3.2023 zustimmen. Es wird also nicht über den ursprünglichen Entwurf abgestimmt, sondern über den geänderten Entwurf des Wachstumschancengesetzes in der Fassung der BT-Drucksache 20/10410. Ob der Bundesrat zustimmen wird, ist fraglich. 

Konsequenz: Die Regelungen, die im geänderten Entwurf nicht mehr enthalten sind, können nicht verabschiedet werden. Das heißt, diese Regelungen werden nicht umgesetzt und fallen endgültig weg. Hierbei handelt es sich u.a. um die folgenden Punkte:

Quelle:Sonstige | Sonstige | Wachstumschancengesetz: BT-Drucksache 20/10410 | 07-03-2024
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