Gölitz und Moorenweiser PartmbB Steuerberatungsgesellschaft

Fahrtkosten eines Teilzeitstudenten

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Fahrtkosten eines nicht erwerbstätigen Teilzeitstudenten zwischen seiner Wohnung und seinem Studienort in vollem Umfang als abzugsfähige

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